07 February 2026, 08:39

Gentges fordert lebenslange Reiseverbote für Schwerverbrecher in der EU

Eine Europakarte mit verschiedenen Grüntönen, die unterschiedliche Regionen darstellen, und dem Logo des European Environmental Bureau (EEB) oben links.

Gentges fordert lebenslange Reiseverbote für Schwerverbrecher in der EU

Baden-Württembergs Justiz- und Migrationsministerin Marion Gentges drängt auf schärfere EU-Regeln für Reiseverbote. Ihr Vorstoß folgt einem Mordfall, der Zweifel an den Sicherheitslücken der aktuellen Vorschriften aufkommen ließ. Bei einem Besuch in Brüssel forderte sie die Abgeordneten auf, lebenslange Reiseverbote** für schwere Straftäter zu ermöglichen.

Nach deutschem Aufenthaltsrecht sind lebenslange Reiseverbote bereits unter bestimmten Bedingungen möglich. Doch ein laufendes Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) könnte ihre Rechtmäßigkeit infrage stellen. Gentges warnte, eine Abschwächung dieser Regelungen sende eine falsche Botschaft an gefährliche Personen.

Der aktuelle Entwurf der EU-Kommission begrenzt Reiseverbote auf zehn Jahre, mit einer möglichen Verlängerung auf zwanzig Jahre bei Sicherheitsrisiken. Doch für Gentges geht dies nicht weit genug. Sie setzt sich für einen rechtlich verbindlichen Rahmen ein, der lebenslange Verbote für die gefährlichsten Straftäter in Europa erlaubt.

Gentges unterstützt zudem einen breiter angelegten Kompromissvorschlag unter der Führung der dänischen Ratspräsidentschaft. Ihr Ziel ist es, strengere und einheitlichere Standards in der gesamten EU durchzusetzen. Die Diskussionen in Brüssel finden statt, während die Mitgliedstaaten darüber debattieren, wie sie Sicherheit und rechtliche Schutzmechanismen in Einklang bringen können.

Die Debatte über lebenslange Reiseverbote bleibt auf EU-Ebene weiterhin ungelöst. Gentges' Vorschläge zielen darauf ab, rechtliche Schlupflöcher zu schließen und Sicherheitsrisiken zu begegnen. Ob es zu Änderungen kommt, hängt vom Ausgang des EuGH-Verfahrens und weiteren Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten ab.