Erste Ausnahmegenehmigung unter dem Deregulierungsausnahmegesetz genehmigt
Enrico HerrmannErste Ausnahmegenehmigung unter dem Deregulierungsausnahmegesetz genehmigt
Erste Ausnahmegenehmigung nach dem Entflechtungsgesetz erteilt
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- November 2025
Stichworte: Politik und Gesetzgebung, Politik, Allgemeine Nachrichten
Stuttgart ist die erste Stadt, die eine Ausnahmegenehmigung nach dem neuen Kommunalen Entflechtungsgesetz erhalten hat. Die von Innenminister Thomas Strobl bewilligte Entscheidung ermöglicht der Landeshauptstadt, alternative Methoden in der lokalen Verwaltung zu erproben. Damit verbunden ist eine Veränderung in der jährlichen Berichterstattung über personelle und haushaltsrelevante Details.
Das Kommunale Entflechtungsgesetz trat offiziell am 21. Oktober 2025 in Kraft. Bereits einen Monat später, am 21. November, sicherte sich Stuttgart als erste Kommune eine entsprechende Ausnahmegenehmigung. Die Neuregelung bedeutet, dass die Stadt in ihrem jährlichen Haushaltsplan keine detaillierten Angaben mehr zu den Gesamtstellen sowie den besetzten Planstellen nach Besoldungs- und Entgeltgruppen veröffentlichen muss.
Die Ausnahmegenehmigung gilt für einen Zeitraum von vier Jahren und gibt Stuttgart die Möglichkeit, neue Ansätze zu testen. Sollte sich das Modell bewähren, könnte es landesweit übernommen werden. Innenminister Thomas Strobl, der das Innenministerium Baden-Württemberg leitet, erteilte die Genehmigung nach Prüfung des städtischen Antrags. Dieser Schritt folgt einer ähnlichen Entscheidung auf Bundesebene, bei der München zuvor eine Ausnahmegenehmigung durch Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck erhalten hatte. Beide Fälle deuten auf einen wachsenden Trend zu mehr Flexibilität in der kommunalen Verwaltung hin.
Durch die Genehmigung entfällt für Stuttgart die Pflicht, spezifische Personalangaben im Haushalt offenzulegen. Die vierjährige Erprobungsphase soll zeigen, ob der neue Ansatz funktioniert. Bei Erfolg könnten weitere Städte dem Beispiel folgen.