Eignungstest für Grundschüler in Baden-Württemberg juristisch umstritten
Harry GirschnerVGH kritisiert Leitfaden für potenziellen Test als unklar - Eignungstest für Grundschüler in Baden-Württemberg juristisch umstritten
Ein möglicher Eignungstest für Grundschüler in Baden-Württemberg steht auf dem juristischen Prüfstand. Die Prüfung, die in diesem Jahr eingeführt wurde, ist Teil eines strengeren Systems zur Empfehlung von Viertklässlern für das Gymnasium. Kritiker bemängeln, dass die Regeln unklar formuliert seien und Zweifel an der Fairness und Rechtmäßigkeit des Verfahrens aufkommen ließen.
Der Test wurde erstmals im Februar als Teil eines dreistufigen Empfehlungsverfahrens erprobt. Neben den Lehrerbeurteilungen und dem Leistungstest Kompass 4 dient er dazu, zu entscheiden, ob ein Kind für das Gymnasium geeignet ist. Falls weder die Lehrkraft noch Kompass 4 die Eignung bestätigen, können Schülerinnen und Schüler den Eignungstest als letzte Möglichkeit ablegen.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat nun infrage gestellt, ob der Test den rechtlichen Anforderungen genügt. In seinem Urteil wies das Gericht darauf hin, dass weder das Schulgesetz noch die Aufnahmeverordnung klare Mindestanforderungen für das Bestehen definieren. Zudem kritisierte es, dass keine zuständige Stelle die im Test verwendeten Leistungsmaßstäbe offiziell festgelegt habe. Das Kultusministerium verteidigte die Prüfung mit der Begründung, sie müsse Mindestwerte für den Gymnasiumsbesuch erfüllen, die vom Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) bewertet würden. Das Gericht argumentierte jedoch, dass eine bestandene Note nicht allein auf einer IBBW-Richtlinie basieren könne, ohne dass es dafür eine explizite gesetzliche Grundlage gebe. Der Test selbst wird von den Gymnasien organisiert, von deren Lehrkräften korrigiert und vom IBBW bereitgestellt. Nach dem aktuellen Modell erhalten Schüler eine Gymnasialempfehlung, wenn zwei der drei Faktoren – Lehrerurteil, Kompass-4-Ergebnis oder Elternwunsch – übereinstimmen. Doch die Bedenken des Gerichts deuten darauf hin, dass die Rolle des Eignungstests in diesem Prozess weiterhin unklar bleibt.
Der Rechtsstreit dreht sich vor allem um die Frage, ob die Kriterien des Tests transparent und rechtmäßig sind. Ohne präzisere Definitionen könnte seine Verwendung bei Schulempfehlungen weitere rechtliche Herausforderungen nach sich ziehen. Schulen und Eltern warten nun auf mögliche Anpassungen des Systems.