Bundesverfassungsgericht kippt Rechtfertigung für friedliche Sitzblockaden bei Demonstrationen
Enrico HerrmannBundesverfassungsgericht kippt Rechtfertigung für friedliche Sitzblockaden bei Demonstrationen
Deutschlands höchstes Gericht hat entschieden, dass friedliche Sitzblockaden, die lokale Demonstrationen behindern, als Straftaten gewertet werden können. Der Beschluss erfolgte nach einer Klage einer Physiotherapeutin, die ihre Verurteilung wegen der Störung eines rechtsextremen Aufmarsches im Jahr 2015 anfocht. Das Bundesverfassungsgericht wies ihre Beschwerde zurück und stellte klar, dass solche Blockaden nicht unter das Versammlungsrecht fallen.
Im Mittelpunkt des Falls stand ein linkes Bündnis, das mit einer Sitzblockade den Marsch der ultrakonservativen Piusbruderschaft (SSPX) in Freiburg stoppen wollte. Das Urteil des Gerichts präzisiert, wann Proteste rechtliche Grenzen überschreiten und strafrechtlich verfolgt werden können.
2015 hatte eine Gruppe des Netzwerks widersetzen.com (Widerstand) eine Blockade gegen den "Marsch für das Leben" der SSPX in Freiburg organisiert. Die Demonstranten setzten sich auf die Straße und weigerten sich, Platz zu machen, als der lokale Aufmarsch näher kam. Unter ihnen war eine 49-jährige Physiotherapeutin, die später wegen "schwerer Störung einer Versammlung" verurteilt wurde.
Die Frau argumentierte, ihr friedlicher Protest dürfe nicht kriminalisiert werden. Sie zog vor das Bundesverfassungsgericht und behauptete, das Gesetz verletze ihr Recht auf freie Meinungsäußerung. Die Richter bestätigten jedoch am 26. Oktober 2021 ihr Urteil und entschieden, dass Paragraf 21 des Versammlungsgesetzes nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Das Gericht betonte, dass zwar Proteste geschützt seien, dieses Recht jedoch ende, sobald die Polizei eine Blockade auflösen lasse. Es stellte fest, dass das Gesetz nur Handlungen bestrafe, die beabsichtigen, eine andere lokale Versammlung zu "verhindern, zu sprengen oder sonst zu vereiteln". Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass Demonstranten Gesetze achten müssten, die den Schutz anderer gewährleisten – einschließlich des Verbots, genehmigte lokale Kundgebungen zu blockieren.
Ein weiterer, ähnlicher Fall betraf eine Frau, die 2018 in München wegen einer Sitzblockade für den Frieden den Verkehr behindert hatte. Auch hier wies das Gericht ihre Beschwerde zurück und unterstrich, dass die Meinungsfreiheit nicht für Handlungen gelte, die andere lokale Versammlungen schwerwiegend stören. Die Urteile ziehen eine klare Grenze, wie weit ziviler Ungehorsam gehen darf, bevor er rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Die Entscheidungen bestätigen, dass Sitzblockaden, die sich gegen lokale Demonstrationen richten, strafrechtlich verfolgt werden können, wenn sie eine andere lokale Versammlung ernsthaft behindern. Die Auslegung des Versammlungsgesetzes durch das Gericht bedeutet, dass Protestierende nun strengere rechtliche Grenzen einhalten müssen. Künftige Fälle werden sich vermutlich auf diese Urteile stützen, um zu entscheiden, wann ziviler Ungehorsam zu einer strafbaren Handlung wird.