Bundesverfassungsgericht entscheidet über Diskriminierung bei der Wohnungssuche
H.-Dieter ReuterBGH entscheidet über die Haftung von Immobilienmaklern bei Diskriminierung bei der Wohnungsuche - Bundesverfassungsgericht entscheidet über Diskriminierung bei der Wohnungssuche
Bundesverfassungsgericht verkündet am Donnerstag Grundsatzurteil
Am Donnerstag um 8:45 Uhr wird Deutschlands höchstes Gericht ein wegweisendes Urteil fällen. Im Mittelpunkt steht ein Immobilienmakler, dem Diskriminierung bei der Wohnungssuche vorgeworfen wird. Eine Frau pakistanischer Herkunft erlebte eine Ungleichbehandlung, als sie sich mit ihrem echten Namen bewarb – im Vergleich zu einer Bewerbung unter einem deutsch klingenden Pseudonym.
Der Streit begann, als die in Hessen lebende Frau Wohnungen unter ihrem tatsächlichen Namen anfrage – und keine Antworten erhielt. Doch unter einem deutschen Decknamen wurden ihr umgehend Besichtigungstermine angeboten. Das Landgericht Darmstadt hatte dies bereits als klare Diskriminierung eingestuft.
Der Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verhandelte im Dezember in dem Fall, wobei die Tatsache der Diskriminierung unbestritten blieb. Nun müssen die Karlsruher Richter klären, wer die rechtliche Verantwortung trägt. Die zentrale Frage lautet: Haftet der Makler – oder liegt die Schuld allein beim Vermieter?
Details zum beteiligten Vermieter bleiben unbekannt. Das Gericht hat nicht mitgeteilt, ob auch gegen ihn Konsequenzen wegen der diskriminierenden Praxis drohen könnten.
Das BVerfG-Urteil wird einen Präzedenzfall für die Haftung bei Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt schaffen. Sollte der Makler für verantwortlich befunden werden, könnte dies die Abläufe bei der Wohnungssuche grundlegend verändern. Die Entscheidung wird die rechtlichen Pflichten von Maklern und Vermietern in künftigen Streitfällen klären.