11 January 2026, 14:39

BGH-Urteil zwingt Schufa zu individueller Prüfung alter Schuldendaten

Eine Datenkarte ist an einen Laptop angeschlossen.

BGH verhandelt Fall zur Schufa-Speicherung von beglichenen Forderungen - BGH-Urteil zwingt Schufa zu individueller Prüfung alter Schuldendaten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein richtungsweisendes Urteil zur Handhabung von Daten über beglichene Schulden durch die Schufa gefällt. Die Entscheidung präzisiert, dass die Auskunftei jeden Einzelfall individuell prüfen muss, bevor sie Aufzeichnungen über frühere Zahlungsausfälle speichert. Der Fall geht auf einen langjährigen Streit zurück, ob die Schufa bei der Speicherung von Finanzhistorien gegen EU-Datenschutzbestimmungen verstoßen hat.

Zuvor hatte das Oberlandesgericht Köln die Schufa zur Zahlung von 1.040 Euro Schadensersatz verurteilt, weil sie gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen hatte, indem sie die Schuldendaten eines Klägers jahrelang gespeichert hatte – obwohl die Forderung längst beglichen war. Dieses Urteil wird nun vom BGH überprüft, der am 18. Dezember 2025 neue Leitlinien festlegte.

Der Streit begann, als ein Kläger feststellte, dass seine Schufa-Bonität das Risiko eines Zahlungsausfalls als "hochkritisch" einstuft. Obwohl die Schuld beglichen worden war, behielt die Schufa den negativen Eintrag jahrelang bei, statt ihn wie nach DSGVO vorgeschrieben zu löschen. Das Kölner Gericht gab dem Kläger recht und verurteilte die Schufa wegen Verstößen gegen Datenschutzvorgaben zur Zahlung einer Entschädigung.

Die Schufa legte Berufung ein und brachte den Fall vor den BGH in Karlsruhe. Das höchste Gericht kippte Teile des vorherigen Urteils, verschärfte jedoch die Bedingungen für die Datenspeicherung. Nach der neuen Rechtsprechung muss die Schufa negative Einträge nicht mehr unmittelbar nach Begleichung der Schuld löschen. Stattdessen ist sie nun verpflichtet, die Situation jedes Schuldners einzeln zu bewerten. Der BGH präzisierte, dass eine frühere Löschung innerhalb von 18 Monaten möglich ist, sofern keine weiteren Zahlungsausfälle auftreten und die ursprüngliche Schuld innerhalb von 100 Tagen nach Erhalt der Mahnungen beglichen wird. Mit diesem Urteil soll ein Ausgleich zwischen Verbraucherdatenschutz und der Notwendigkeit einer zuverlässigen Bonitätsbewertung gefunden werden.

Die Entscheidung des BGH schafft klarere Regeln für den Umgang der Schufa mit Schuldendaten und stärkt gleichzeitig die Einhaltung der DSGVO. Auskunfteien müssen nun jeden Fall gesondert prüfen, bevor sie negative Einträge speichern. Das Urteil bestätigt zudem, dass Verbraucher gegen ungerechtfertigte Datenspeicherung vorgehen können – auch wenn der Prozess weiterhin der gerichtlichen Überprüfung unterliegt.