BGH-Entscheidung könnte Wirecard-Aktionäre im Insolvenzverfahren benachteiligen
H.-Dieter ReuterBundesgerichtshof diskutiert Schadenersatzansprüche nach Wirecard-Kollaps - BGH-Entscheidung könnte Wirecard-Aktionäre im Insolvenzverfahren benachteiligen
Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH), hat sich mit einem zentralen Fall im Zusammenhang mit dem Wirecard-Zusammenbruch befasst. Der BGH wird entscheiden, ob Aktionäre im Insolvenzverfahren als gewöhnliche Gläubiger Schadensersatzansprüche geltend machen können. Ein Urteil könnte die Verteilung der Ausgleichszahlungen unter den Betroffenen des Skandals grundlegend verändern.
Der in Karlsruhe verhandelte Fall geht auf eine Klage eines Kapitalanlageunternehmens zurück. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Forderungen von Aktionären gleichberechtigt mit denen anderer Gläubiger behandelt werden – oder ob sie in der Rangfolge hinten angestellt werden müssen.
Am 13. November 2025 erließ der IX. Zivilsenat des BGH eine vorläufige Entscheidung im Wirecard-Insolvenzstreit. Demnach gelten Schadensersatzansprüche von Aktionären aus dem Kapitalmarktrecht nicht als gewöhnliche Insolvenzforderungen gemäß § 38 der Insolvenzordnung (InsO). Stattdessen könnten sie nachrangig behandelt werden – entweder nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO oder erst dann berücksichtigt werden, wenn nach Befriedigung aller anderen Gläubiger noch Überschüsse verbleiben (§ 199 Satz 2 InsO).
Das Gericht begründete dies mit dem in der Insolvenzordnung verankerten Rangsystem, das bestimmte Gläubiger unabhängig von ihrem Status priorisiert. Wann das endgültige Urteil fallen wird, steht noch nicht fest; der Zeitplan bleibt ungewiss.
Die zentrale Frage ist nun, ob Aktionäre überhaupt Zugriff auf die Insolvenzmasse von Wirecard erhalten. Sollte dies gelingen, könnten andere Gläubiger – etwa Lieferanten, Mitarbeiter oder Banken – geringere Anteile an den verbleibenden Vermögenswerten erhalten. Die Entscheidung hängt davon ab, wie der BGH das Verhältnis zwischen Anlegerschutz und Insolvenzrangfolge bewertet.
Die endgültige Entscheidung des BGH wird darüber bestimmen, ob Wirecard-Aktionäre ihre Verluste gemeinsam mit anderen Gläubigern geltend machen können. Ein Urteil zu ihren Gunsten könnte die Auszahlungen an Banken, Händler und ehemalige Mitarbeiter, die noch auf Gelder warten, schmälern. Der Fall bleibt weiterhin in Prüfung; ein Termin für das Urteil steht noch nicht fest.






