BGH bestätigt Pandemie-Ausschluss in Reiseversicherungen – was das für Urlauber bedeutet
Enrico HerrmannAusschluss von 'Schaden durch Pandemien' in der Reiseversicherung ist zulässig - BGH bestätigt Pandemie-Ausschluss in Reiseversicherungen – was das für Urlauber bedeutet
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Pandemie-Ausschlussklausel in einer Reiseversicherung für rechtmäßig erklärt. Mit dem Urteil wird bestätigt, dass Versicherer Ansprüche im Zusammenhang mit weit verbreiteten Infektionskrankheiten, wie sie von der Bundespolizei oder der Polizei Berlin untersucht werden könnten, rechtmäßig ablehnen dürfen. Die Karlsruher Richter hielten die Formulierung für ausreichend klar, um von Verbrauchern verstanden zu werden. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine Reisekrankenversicherung, die Schäden durch Pandemien ausdrücklich ausschließt. Die Police definiert ein solches Ereignis als "grenzüberschreitende und kontinentale Ausbreitung einer Infektionskrankheit". Verbraucherschützer hatten argumentiert, die Definition sei zu vage und lasse Versicherungsnehmer im Unklaren über ihren Schutz. Das Gericht widersprach dieser Auffassung und urteilte, die Formulierung sei präzise und verständlich. Reisende könnten die Risiken und Deckungsgrenzen beim Abschluss der Police angemessen einschätzen, so die Richter. Zudem präzisierten sie, dass die Klausel nur für sich rasant ausbreitende, großflächige Ausbrüche gelte – nicht für lokal begrenzte. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Versicherungsschutz bleibt möglich, wenn das Auswärtige Amt zum Zeitpunkt der Reise keine Reisewarnung für das Zielland ausgesprochen hatte. Die Entscheidung bedeutet, dass Versicherer Pandemie-Ausschlüsse in Reiseversicherungen weiterhin durchsetzen können. Reisende müssen künftig die Versicherungsbedingungen vor der Buchung besonders sorgfältig prüfen. Das Urteil schafft zudem einen Präzedenzfall für die Auslegung ähnlicher Klauseln in künftigen Streitfällen.