10 May 2026, 00:21

BGH bestätigt Haftung für verunreinigte Valsartan-Medikamente nach jahrelangem Rechtsstreit

Plakat, das zeigt, dass Big Pharma 2022 Amerikaner zwei bis drei Mal so viel für dieselben Medikamente berechnet hat wie andere Länder, mit Bildern von Medikamentenflaschen und einer Spritze.

BGH bestätigt Haftung für verunreinigte Valsartan-Medikamente nach jahrelangem Rechtsstreit

Ein langjähriger Rechtsstreit um verunreinigte Blutdruckmedikamente hat nun seine letzte Instanz erreicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zugunsten der Pharmaunternehmen Hexal und dessen Mutterkonzern Sandoz entschieden. Das Urteil bestätigt einen früheren Schiedsspruch, der einen chinesischen Zulieferer für die belasteten Valsartan-Präparate haftbar macht.

Der Fall geht auf einen Skandal aus dem Jahr 2018 zurück, bei dem Chargen des Generikums mit krebserregenden Substanzen belastet waren. Die Valsartan-Krise begann im Juni 2018, als in Chargen der Hersteller Zhejiang Huahai, Zhejiang Tianyu und des indischen Unternehmens Hetero Labs Verunreinigungen festgestellt wurden. Dabei handelte es sich um N-Nitrosodimethylamin (NDMA), einen Stoff, der vermutlich beim Menschen Krebs auslösen kann. Hexal und Sandoz mussten daraufhin 2.308 Chargen des Valsartan-Generikums in 23 Ländern zurückrufen.

Sandoz reichte im April 2020 Klage gegen den chinesischen Zulieferer ein und forderte Schadensersatz in Höhe von über 8,6 Millionen US-Dollar. Zudem begehrte das Unternehmen weitere 12,2 Millionen US-Dollar zur Deckung künftiger Haftungsansprüche. Der Zulieferer bestritt die Zuständigkeit des Schiedsgerichts mit dem Argument, dass in den einzelnen Bestellungen keine expliziten Verweise auf das Rahmenlieferabkommen enthalten seien.

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Der BGH wies diese Einwendung zurück und urteilte, dass die Bestellungen dennoch unter das übergeordnete Abkommen fielen. Zudem stellte das Gericht fest, dass Tochtergesellschaften des Zulieferers angemessen in den Verhandlungen vertreten waren, wodurch Vorwürfe eines Ungleichgewichts in der Verhandlungsmacht entkräftet wurden. Da das Gericht den Schiedsspruch bestätigt, bleibt der Zulieferer für die verunreinigten Chargen verantwortlich.

Die Entscheidung bekräftigt den Schiedsspruch und belässt den Zulieferer in der Haftung für die finanziellen und betrieblichen Folgen des Rückrufs. Hexal und Sandoz können nun Schadensersatz für die Verunreinigungen von 2018 geltend machen. Der Fall schließt damit ein Kapitel über einen der größten Arzneimittel-Rückrufe der letzten Jahre.

Quelle