Beamtenbund warnt vor verfassungswidriger Besoldungsreform und ungerechten Gehaltsregeln
Enrico HerrmannBeamtenbund warnt vor verfassungswidriger Besoldungsreform und ungerechten Gehaltsregeln
Der Deutsche Beamtenbund (DBB) fordert Nachbesserungen am geplanten Besoldungsreformgesetz
Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat Änderungen am Regierungsentwurf für die geplante Besoldungsreform gefordert. Zwar unterstützt die Gewerkschaft Teile des Entwurfs, kritisiert jedoch zentrale Punkte als ungerecht und möglicherweise verfassungswidrig. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht die Berechnung der Gehälter für höhere Beamte – und die Frage, wie das Einkommen des Partners in die Besoldung einfließt.
Der Gesetzentwurf sieht eine grundlegende Neuerung vor: Das bisherige Prinzip des „Alleinverdieners“ entfällt. Statt das Gehalt allein am individuellen Einkommen zu bemessen, wird künftig unterstellt, dass der Partner oder die Partnerin jährlich rund 20.000 Euro zum Haushaltseinkommen beiträgt. Der DBB lehnt diese Regelung ab und argumentiert, das Partnereinkommen liege „außerhalb des Einflussbereichs des Beamten“ und schmälere ungerechtfertigt dessen Anspruch auf volle Besoldung.
Kritik übt der Verband auch an der B-Besoldungsgruppe. Die geplanten Erhöhungen für höhere Beamte fallen im Vergleich zur A-Gruppe deutlich geringer aus. Nach Berechnungen des DBB bleibt die Differenz von 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4 hinter den erforderlichen Standards zurück. Die Gewerkschaft sieht darin einen Verstoß gegen zwei verfassungsrechtliche Grundsätze: das Leistungsprinzip und das Differenzierungsgebot.
Positiv bewertet der DBB hingegen die geplanten Anhebungen der Einstiegsgehälter für Bundesbedienstete. Auch die direkte Einstellung neuer Mitarbeiter in die zweite Besoldungsstufe findet Zustimmung. Das Bundesinnenministerium hat bisher jedoch nicht auf Nachfragen zu den Unterschieden in der B-Besoldung reagiert.
Die Hauptkritik des DBB zielt auf die verfassungsrechtlichen Risiken der Reform und die Auswirkungen auf höhere Beamte. Ohne Korrekturen könnte die geplante Besoldungsstruktur rechtliche Herausforderungen provozieren. Der Verband dringt auf eine umfassende Überprüfung der Einkommenslücken, bevor der Entwurf weiterverfolgt wird.






