BaWu: AOK zahlt 90 Prozent im Voraus
Apotheken in Baden-Württemberg stehen bald vor weitreichenden Änderungen bei der Abrechnung mit den Krankenkassen. Ab 2026 gelten neue Regeln, die ihre Möglichkeiten zur Einreichung von Abrechnungen einschränken, gleichzeitig aber auch finanzielle Spielräume eröffnen. Der Wandel folgt einer Entscheidung der AOK Baden-Württemberg, die Anfang dieses Jahres ihre Verträge mit Abrechnungsdienstleistern gekündigt hatte.
Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Apotheken in der Region E-Rezepte nicht mehr direkt bei der AOK abrechnen. Auch Papierrezepte, die über Abrechnungszentren eingereicht werden, werden dann nicht mehr auf Kosten der Kasse bearbeitet. Stattdessen müssen sämtliche Abrechnungen eines Abrechnungsmonats über einen einzigen Weg erfolgen – entweder durch Eigenabrechnung oder über ein gewähltes Abrechnungszentrum, jedoch nicht beides gleichzeitig.
Die Arzneimittelversorgungs-Vereinbarung (AVV) wurde entsprechend angepasst, um diese Regel durchzusetzen. Apotheken, die sich für ein Abrechnungszentrum entscheiden, müssen sämtliche Abrechnungen des Monats ohne Ausnahme über diesen Anbieter abwickeln. Um den Übergang zu erleichtern, bieten die Krankenkassen Vorabzahlungen an: Bis zum dritten Tag eines jeden Monats erhalten die Abrechnungszentren 90 Prozent des durchschnittlichen Abrechnungsvolumens der Apotheke aus den letzten drei Monaten. Apotheken mit einem monatlichen Bruttoabrechnungsvolumen von mindestens 500.000 Euro können diese Abschlagszahlungen stattdessen direkt von der Krankenkasse anfordern.
Weitere Änderungen treten im August 2026 in Kraft: Dann dürfen Apotheken bis zu drei Direktabrechnungen pro Abrechnungsmonat einreichen. Verbleibende Restbeträge auf Rechnungen müssen anschließend bis zum zehnten Tag nach Erhalt der Rechnung durch die Krankenkasse oder eine von ihr beauftragte Stelle ausgeglichen werden. Diese Anpassungen folgen der Entscheidung der AOK Baden-Württemberg vom März, ihre Verträge mit Abrechnungsdienstleistern zum 30. September zu beenden. Der Name des bisherigen Anbieters sowie das genaue Vertragsende wurden von der Kasse nicht bekannt gegeben.
Das neue System soll die Abrechnung vereinfachen und bietet durch die Vorabzahlungen finanzielle Unterstützung. Apotheken müssen sich nun zwischen Eigenabrechnung oder der Bindung an ein einziges Abrechnungszentrum für alle Abrechnungen entscheiden. Die Regeln treten Anfang 2026 vollumfänglich in Kraft, wobei im Laufe des Jahres teilweise Flexibilisierungen eingeführt werden.