Bauernverband fordert 80-Prozent-Regel für Saisonarbeiter-Mindestlohn
H.-Dieter ReuterBewerbung zum Bundesparteitag: CDU fordert Mindestlohn-Ausnahmen für Saisonarbeiter - Bauernverband fordert 80-Prozent-Regel für Saisonarbeiter-Mindestlohn
Deutschlands Agrarsektor drängt auf Änderungen bei Mindestlohnregeln für Saisonarbeiter
Der Deutsche Bauernverband fordert eine Obergrenze von 80 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns für Beschäftigte in der Erntesaison. Nun wird die Forderung politisch diskutiert – während einige Parteien den Vorstoß unterstützen, lehnen andere ihn entschieden ab.
Die CDU spricht sich für eine Befreiung von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft vom vollen Mindestlohn aus. Vertreter der Partei argumentieren, dass niedrigere Löhne mehr Arbeitskräfte für zeitlich begrenzte Einsätze in stoßweisen Arbeitsphasen gewinnen könnten. Dies folgt auf frühere Äußerungen von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer, der bereits angedeutet hatte, dass solche Ausnahmen notwendig sein könnten.
Die geplante Regelung würde nur für kurzfristig eingestellte Erntehelfer gelten, nicht jedoch für fest angestellte Mitarbeiter. Die SPD hatte ähnliche Pläne in der Vergangenheit jedoch stets abgelehnt. Die Sozialdemokraten bestehen darauf, dass alle Arbeitnehmer – einschließlich Saisonkräfte – einen Lohn verdienen, der sie vor Armut schützt.
Die Debatte entzündete sich, nachdem der Bauernverband offiziell eine Lohnobergrenze beantragt hatte. Der Verband begründet dies damit, dass der aktuelle Mindestlohn es den Betrieben erschwere, in den entscheidenden Erntezeiten ausreichend Personal zu finden.
Sollte der Antrag durchgehen, würde das Einkommen von Saisonarbeitern auf 80 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns sinken. Betroffen wären ausschließlich Kräfte, die nur für die Hochphasen eingestellt werden, nicht jedoch Festangestellte. Die endgültige Entscheidung hängt von weiteren Verhandlungen zwischen Politik und Agrarvertretern ab.