Baden-Württemberg fördert Kooperationen zwischen Mittelstand und Start-ups mit neuem Innovationsgutschein
Paula GumprichBaden-Württemberg fördert Kooperationen zwischen Mittelstand und Start-ups mit neuem Innovationsgutschein
Baden-Württemberg startet neues Förderprogramm für die Zusammenarbeit von Mittelstand und Start-ups
Ab dem 1. Januar 2026 können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Baden-Württemberg mit dem Innovationsgutschein "Mittelstand trifft Start-up" finanzielle Unterstützung für den Kauf innovativer Produkte oder Dienstleistungen von Start-ups beantragen. Die Anträge werden über das Förderportal der L-Bank abgewickelt.
Das Wirtschaftsministerium des Landes hat sein bestehendes Innovationsgutschein-Programm um diese neue Kategorie erweitert. Ziel ist es, Partnerschaften zwischen etablierten KMU und jungen Start-ups zu fördern und so die Innovationskraft in der Region zu stärken. Seit 2008 wurden im Rahmen des ursprünglichen Programms bereits fast 6.000 Projekte mit rund 49 Millionen Euro gefördert. Über 1.000 Start-ups haben dabei bereits mit KMU kooperiert.
Voraussetzungen und Förderung Antragsberechtigt sind Unternehmen mit höchstens 250 Vollzeitbeschäftigten sowie einem Jahresumsatz von unter 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von weniger als 43 Millionen Euro. Der neue Gutschein übernimmt bis zu 50 Prozent der Kosten – maximal jedoch 20.000 Euro pro Projekt. Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut betonte, wie wichtig solche Kooperationen sind, um die Wettbewerbsfähigkeit Baden-Württembergs zu sichern.
Bewerbung ab 2026 möglich Das Programm läuft ab Beginn des kommenden Jahres über das Portal der L-Bank. KMU, die die Kriterien erfüllen, können dort Fördergelder für die direkte Zusammenarbeit mit Start-ups beantragen. Die Initiative soll die Innovationskraft stärken, indem sie die Lücke zwischen jungen und etablierten Unternehmen schließt.