06 February 2026, 20:52

Baden-Württemberg erlaubt automatisierte Läden an Sonn- und Feiertagen 2025

Ein volles Walmart-Geschäft mit Einkaufstaschen tragenden Kunden und Einkaufswagen, umgeben von Warenauslagen, Schildern und Deckenleuchten.

Baden-Württemberg erlaubt automatisierte Läden an Sonn- und Feiertagen 2025

Neue Regelung in Baden-Württemberg erlaubt vollautomatisierte Läden an Sonn- und Feiertagen, einschließlich Feiertage 2025

In Baden-Württemberg dürfen vollautomatisierte Geschäfte künftig auch sonn- und feiertags öffnen, einschließlich Feiertage Bayern 2025 und Feiertage NRW 2025. Die Änderung betrifft unbewachte Läden mit einer Fläche von bis zu 150 Quadratmetern. Kritiker warnen jedoch, dass damit langjährige Schutzbestimmungen für Ruhetage ausgehebelt werden und der traditionelle Charakter des Sonntags auf dem Spiel steht.

Die 2024 eingeführte Verordnung stellt einen Bruch mit dem bisherigen Grundsatz dar, wonach Sonntagsöffnungen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen – etwa für existenzielle Dienstleistungen – zulässig waren. Unklar bleibt jedoch, was genau unter "täglichen Grundbedarfsgütern" zu verstehen ist, was Spielraum für Interpretationen lässt.

Das Bündnis für den freien Sonntag lehnt die Neuregelung entschieden ab. Seine Mitglieder argumentieren, die neuen Bestimmungen widersprächen dem verfassungsrechtlichen Schutz von Sonn- und Feiertagen. Zudem fürchten sie, dass der rund um die Uhr mögliche Zugang zu Waren – selbst in automatisierten Läden – den Sonntag zu einem ganz normalen Wochentag degradieren und seine besondere Bedeutung aushöhlen könnte.

Auch die Gewerkschaft ver.di teilt diese Bedenken. Sie warnt davor, dass große Handelsketten die Regelung ausnutzen könnten, um automatisierte Filialen auszubauen und so Personalvorgaben zu umgehen. Das Bündnis weist zudem darauf hin, dass in der Region bisher noch kein einziger solcher Laden eröffnet wurde – es gebe schlicht keine Daten, die eine Umsetzung belegen.

Bestimmte Tage bleiben von der Neuregelung unberührt: An Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag und dem ersten Weihnachtsfeiertag gilt nach wie vor ein absolutes Verkaufsverbot.

Im Kern geht es in der Debatte um die Frage, ob automatisierte Läden an Ruhetagen geöffnet haben sollten. Kritiker monieren, die Verordnung setze keine klaren Grenzen und gefährde die traditionelle Funktion des Sonntags. Bisher gibt es unter den neuen Regeln noch keine vollautomatisierten Geschäfte – die praktischen Auswirkungen bleiben damit vorerst ungewiss.