Änderung der Regelungen zur Grundsteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer
Enrico HerrmannÄnderung der Regelungen zur Grundsteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer
Ab dem nächsten Jahr gelten neue Steuersätze für Immobilien, Hunde und Vergnügungsstätten. Der Stadtrat hat die Änderungen in seiner Sitzung am 27. November 2025 beschlossen. Ab Januar 2026 müssen Anwohner und Unternehmen die aktualisierten Gebühren entrichten.
Die Beschlüsse des Rates betreffen drei zentrale Bereiche. Die Grundsteuer A für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen bleibt bei 410 Prozent. Die Grundsteuer B für Wohn- und Nichtlandwirtschaftsflächen steigt jedoch von 280 auf 310 Prozent.
Auch Hundebesitzer müssen mit angepassten Gebühren rechnen: Für den ersten Hund fallen 120 Euro an, für den zweiten 240 Euro, und eine Zwingerlizenz (ab drei Hunden) kostet 360 Euro. In begründeten Fällen gibt es einen Teilnachlass von 50 Euro. Vergnügungsstätten werden ebenfalls neu bewertet: Spielautomaten ohne Gewinnausschüttung in Spielhallen unterliegen einer Steuer von 90 Euro, in Restaurants und Bars reduziert sich der Satz auf 45 Euro. Für Video- und Filmvorführungen in separaten Kabinen wird eine Gebühr von 135 Euro fällig, bei Open-Air-Vorführungen betragen die Kosten 16 Euro pro Quadratmeter. Gewinnspielautomaten werden mit 25 Prozent des Umsatzes besteuert.
Die jährlichen Bescheide für Grund- und Hundesteuern gehen im Januar 2026 an die Betroffenen. Die überarbeitete Satzung ist bereits auf der Website der Stadt unter Startseite – Informationen – Öffentliche Bekanntmachungen einsehbar.
Die geänderten Steuerregelungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Immobilienbesitzer, Hundehalter und Betreiber von Vergnügungsstätten sollten sich auf die Neuerungen einstellen. Zu Beginn des Jahres erhalten alle Beteiligten offizielle Mitteilungen über ihre individuellen Zahlungspflichten.