AfD-Politiker scheitert endgültig vor Bundesverfassungsgericht in Ludwigshafen
Enrico HerrmannAfD-Politiker scheitert endgültig vor Bundesverfassungsgericht in Ludwigshafen
Der AfD-Politiker Joachim Paul hat seine letzte juristische Schlacht um die Teilnahme an der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen verloren. Das Bundesverfassungsgericht wies seine Beschwerde zurück und beendete damit alle möglichen Rechtsmittel. Seine Ausschließung war bereits im August beschlossen worden, nachdem Bedenken an seiner Verfassungstreue geäußert worden waren.
Der Streit begann, als der Wahlausschuss Ludwigshafens Paul Anfang August von der Kandidatur ausschloss. Als Begründung verwies man auf Berichte des Verfassungsschutzes, die seine Verbindungen zu rechtsextremen Gruppen dokumentierten. Paul focht die Entscheidung umgehend vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße an, doch sein Eilantrag wurde abgewiesen.
Anschließend brachte er den Fall vor das Oberverwaltungsgericht in Koblenz – auch hier scheiterte er. Sein letzter Versuch, eine Verfassungsbeschwerde, wurde vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen. Die Richter urteilten, sein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz belege keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung.
Paul bleibt noch eine letzte Möglichkeit: Nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses kann er innerhalb von zwei Wochen eine Überprüfung beantragen. Das Gericht würde dann prüfen, ob sein Ausschluss das Ergebnis beeinflusst hat und ob die Entscheidung rechtmäßig war.
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind für Paul alle rechtlichen Wege blockiert, um doch noch an der Oberbürgermeisterwahl teilzunehmen. Sein Ausschluss bleibt bestehen, und weitere Schritte hängen von der offiziellen Bestätigung der Wahl ab. Falls er dies anstrebt, könnte eine nachträgliche Prüfung durch das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße folgen.






