Abgewiesene Türkin: Visumlügen führen zur sofortigen Abschiebung an deutscher Grenze
Enrico HerrmannAbgewiesene Türkin: Visumlügen führen zur sofortigen Abschiebung an deutscher Grenze
Eine 26-jährige Türkin wurde an der deutschen Grenze abgewiesen, nachdem Beamte Lügen in ihrem Visumantrag aufgedeckt hatten. Der Vorfall ereignete sich am Grenzübergang Altenheim am 28. April, wo Bundespolizisten Ungereimtheiten in ihren Reiseangaben feststellten.
Die Frau reiste mit einem türkischen Pass ein, der ein spanisches Schengen-Visum für touristische Zwecke enthielt. Bei einer routinemäßigen Kontrolle befragten die Beamten sie zu ihren Plänen – ihre Antworten passten jedoch nicht zu dem von ihr angegebenen Reisezweck nach Spanien.
Später gab sie zu, dass sie tatsächlich gar nicht vorhatte, nach Spanien zu reisen. Stattdessen wollte sie mehrere Wochen in Deutschland bleiben, um ihren Freund zu besuchen. Die Behörden stellten fest, dass das Visum unter falschen Angaben erworben worden war, und annullierten es umgehend.
Noch am selben Tag begleiteten die Beamten sie zum Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden und schickten sie in die Türkei zurück.
Das Visum wurde für ungültig erklärt, die Frau in ihr Heimatland abgeschoben. Deutsche Behörden geben keine Zahlen darüber bekannt, wie häufig Schengen-Visa durch falsche Angaben erschlichen werden. Der Fall zeigt jedoch, dass an den Grenzübergängen weiterhin Kontrollen stattfinden, um den Missbrauch von Reisedokumenten zu verhindern.






